Daniel
01.04.2003, 07:00
Landgericht Köln spricht Rüdiger Nehberg keinen Schmerzensgeld-/Schadensersatzanspruch gegen Dennis Besseler zu
(Köln) Am 26.03.2003 kurz nach 13h war es soweit. Das Kölner Landgericht verhandelte die Schmerzensgeld- und Schadensersatzklage des Rüdiger Nehberg gegen Dennis Besseler.
Der Kläger Rüdiger Nehberg forderte mit seiner Klage Schmerzensgeld und Schadensersatz in Höhe von ca. 12.000 € von dem Beklagten Dennis Besseler. Dieser soll nach Ansicht des Klägers dessen Ruf durch diverse Äußerungen in der Presse und insbesondere durch Äußerungen auf seiner Homepage (www.besseler.de) im Frühjahr 2002 nachhaltig geschädigt haben.
Das Landgericht äußerte zu Beginn der Verhandlung seine Einschätzung der Erfolgsaussichten der Klage dahin, dass die seitens von Herrn Dennis Besseler in Bezug auf den Kläger getätigten Aussagen nach auffassung des Gerichts wohl sämtlichst von dem Recht des Beklagten, auf freie Meinungsäußerung gedeckt seien, somit bestehe nach Ansicht der Kammer kein Anspruch des Klägers auf Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz. Einen Anspruch des Klägers gegen den Beklagten ähnliche Äußerungen zukunftig nicht mehr zu äußern, vermochte das Landgericht ebenfalls nicht zu erkennen.
Letztendlich haben sich die Parteien dahingehend verglichen, dass der Beklagte - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – an die von ihm gewählte Organisation „Rettet den Regenwald e.V.“ in Hamburg 500,-€ zahlt. Die Kosten des Rechtsstreits wurden gegeneinander aufgehoben.
„So hat das Ganze noch etwas Gutes“, so Besseler nach der Verhandlung.
(Köln) Am 26.03.2003 kurz nach 13h war es soweit. Das Kölner Landgericht verhandelte die Schmerzensgeld- und Schadensersatzklage des Rüdiger Nehberg gegen Dennis Besseler.
Der Kläger Rüdiger Nehberg forderte mit seiner Klage Schmerzensgeld und Schadensersatz in Höhe von ca. 12.000 € von dem Beklagten Dennis Besseler. Dieser soll nach Ansicht des Klägers dessen Ruf durch diverse Äußerungen in der Presse und insbesondere durch Äußerungen auf seiner Homepage (www.besseler.de) im Frühjahr 2002 nachhaltig geschädigt haben.
Das Landgericht äußerte zu Beginn der Verhandlung seine Einschätzung der Erfolgsaussichten der Klage dahin, dass die seitens von Herrn Dennis Besseler in Bezug auf den Kläger getätigten Aussagen nach auffassung des Gerichts wohl sämtlichst von dem Recht des Beklagten, auf freie Meinungsäußerung gedeckt seien, somit bestehe nach Ansicht der Kammer kein Anspruch des Klägers auf Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz. Einen Anspruch des Klägers gegen den Beklagten ähnliche Äußerungen zukunftig nicht mehr zu äußern, vermochte das Landgericht ebenfalls nicht zu erkennen.
Letztendlich haben sich die Parteien dahingehend verglichen, dass der Beklagte - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – an die von ihm gewählte Organisation „Rettet den Regenwald e.V.“ in Hamburg 500,-€ zahlt. Die Kosten des Rechtsstreits wurden gegeneinander aufgehoben.
„So hat das Ganze noch etwas Gutes“, so Besseler nach der Verhandlung.