Becks
27.03.2003, 12:51
Moin, auch etwas was des öfteren angefragt wird - wie sieht es rechtlich aus wenn ich Kartenmaterial scanne, verbreite, tausche etc. ?
Allgemeine Regelung - Schweiz:
Gesetzliche Grundlagen
Die Landeskarten sind durch ein entsprechendes Bundesgesetz (SR 510.62) sowie durch die Verordnung über die Benützung des eidgenössischen Kartenwerkes vom 24. Mai 1995 (SR 510.622.1) rechtlich geschützt.
Bewilligungspflicht
Für die direkte und indirekte Benützung von Karten im Sinne von Vervielfältigungen, Umzeichnungen und Digitalisierungen ist eine Bewilligung notwendig. Diese Bewilligungspflicht erstreckt sich auch auf die einzelnen Bestandteile und Grundlagen der Karte in konventioneller Form sowie für digitale und analoge Aufzeichnung.
Gebührenpflicht
Das Benützen der Landeskarten im oben erwähnten Sinne ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Endmassstab, der Kartenfläche, der Anzahl Vervielfältigungen, der Aufzeichnungsart und der Endbenützung von Daten sowie dem Verwendungszweck.
Kartenausschnitte scannen und im Netz publizieren:
Hierzu die ungekürzte Mail vom Landestopographischen Instituts der Schweiz:
Guten Tag
Die Benützungslizenzen für Internetapplikationen von Kartenausschnitten betragen für nicht-kommerzielle Internetseiten jährlich Fr. 50.00 pro Ausschnitt. Gemäss Verordnung über die Benützung des eidg. Kartenwerkes sind nur Veröffentlichungen für rein wissenschaftliche Verwendungszwecke gebührenfrei.
Freundliche Grüsse
Myrta Zahnd
swisstopo
Bundesamt für Landestopographie
Thematische Kartografie
Seftigenstrasse 264
CH - 3084 Wabern
Mehr wenn ich noch etwas rumgefragt habe...
Alex
Allgemeine Regelung - Schweiz:
Gesetzliche Grundlagen
Die Landeskarten sind durch ein entsprechendes Bundesgesetz (SR 510.62) sowie durch die Verordnung über die Benützung des eidgenössischen Kartenwerkes vom 24. Mai 1995 (SR 510.622.1) rechtlich geschützt.
Bewilligungspflicht
Für die direkte und indirekte Benützung von Karten im Sinne von Vervielfältigungen, Umzeichnungen und Digitalisierungen ist eine Bewilligung notwendig. Diese Bewilligungspflicht erstreckt sich auch auf die einzelnen Bestandteile und Grundlagen der Karte in konventioneller Form sowie für digitale und analoge Aufzeichnung.
Gebührenpflicht
Das Benützen der Landeskarten im oben erwähnten Sinne ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Endmassstab, der Kartenfläche, der Anzahl Vervielfältigungen, der Aufzeichnungsart und der Endbenützung von Daten sowie dem Verwendungszweck.
Kartenausschnitte scannen und im Netz publizieren:
Hierzu die ungekürzte Mail vom Landestopographischen Instituts der Schweiz:
Guten Tag
Die Benützungslizenzen für Internetapplikationen von Kartenausschnitten betragen für nicht-kommerzielle Internetseiten jährlich Fr. 50.00 pro Ausschnitt. Gemäss Verordnung über die Benützung des eidg. Kartenwerkes sind nur Veröffentlichungen für rein wissenschaftliche Verwendungszwecke gebührenfrei.
Freundliche Grüsse
Myrta Zahnd
swisstopo
Bundesamt für Landestopographie
Thematische Kartografie
Seftigenstrasse 264
CH - 3084 Wabern
Mehr wenn ich noch etwas rumgefragt habe...
Alex